Corona-Virus-Pandemie 2020

Aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Pandemie gelten veränderte Verhaltensregeln.

Rechtsverordnung vom 17.04.2020

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 20. April 2020.

Siehe auch https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

WAS SIND CORONAVIREN?

Coronaviren wurden erstmalig Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können entweder Menschen oder Tiere infizieren. Ein Teil der Erkältungskrankheiten des Menschen wird durch Coronaviren ausgelöst. Selten können Coronaviren, die zuvor nur Tiere infiziert haben, auf den Menschen übertreten, sich dort weiterverbreiten und auch zu schweren Erkrankungen führen. In der Vergangenheit war das bei den Ausbrüchen von SARS-CoV (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome) der Fall und ist auch bei dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) so.

Weitere Infos auf der Seite der Bundesregierung unter https://www.zusammengegencorona.de/informieren/